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Der Studiengang Master Lehramt (M.Ed.) umfasst an der HFBK Hamburg diese Studienrichtungen: Lehramt an Grundschulen (LAGS), Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek), Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek).

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Master-Teilstudiengang „Bildende Künste“: Zulassungsvoraussetzungen, digitale Einreichung der Bewerbungsmappe, Auswahlverfahren und Annahme des Studienplatzes sowie Immatrikulation. Bitte lesen Sie alle Hinweise sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung vollständig und fristgerecht eingereicht wird.

Bitte beachten: Zum Bewerbungsschluss am 05.03.2026 müssen Ihre Fragen spätestens bis zum 03.03.2026 bei uns eingehen, damit sie noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist beantwortet werden können.

Bewerbungszeitraum +

4. Februar bis 5.⁠ ⁠März 2026, 16 Uhr (Ausschlussfrist)

Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.

Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I (LAPS) und Lehramt für Sonderpädagogik (LAS) +

Für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung: Ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelor-Studiengang der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule.

Einschlägig ist ein Bachelor-Studiengang mit derselben Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnung für die Abschlüsse »Bachelor of Arts« und »Bachelor of Science« der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder ein vergleichbarer Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule, der den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht.


Darüber hinaus haben Studienbewerber*innen den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung zu erbringen. Dieses wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand einer von dem/der Studienbewerber*in einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.

Erforderlich sind

  • für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I (LAPS KMK-Lehramtstyp 2): Studium der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien, zweier Unterrichtsfächer sowie der Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer,

  • für das Lehramt für Sonderpädagogik (LAS KMK-Lehramtstyp 6): Studium der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien, eines Unterrichtsfaches, der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches sowie das Studium des crosskategorialen Förderschwerpunktes »Lernen-Sprache-Verhalten« an der Universität Hamburg oder das Studium von zwei KMK-Förderschwerpunkten. Für das Studium mit dem Schwerpunkt »Hören« werden Grundkenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS) vorausgesetzt.

Weiterführende Informationen:

Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt an Grundschulen (LAGS), Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek), Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek) +


Für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung: Ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule.

Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang mit derselben Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnung für den Abschluss »Bachelor of Education« der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder ein vergleichbarer Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule, der den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht.
Darüber hinaus haben Studienbewerber*innen den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung zu erbringen. Dieses wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand einer von dem/der Studienbewerber*in einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.

  • Für das Lehramt an Grundschulen (LAGS) mit dem Abschluss Master of Education (KMK Lehramtstyp 1) müssen im Bachelorstudiengang die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und ein drittes Unterrichtsfach und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien sowie die Fachdidaktiken der drei Unterrichtsfächer studiert worden sein. Sofern Kunst oder Musik als Unterrichtsfach studiert wurde, muss nur eines der beiden Unterrichtsfächer Deutsch oder Mathematik mit der dazugehörigen Fachdidaktik studiert worden sein.

  • Für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien, LASek) mit dem Abschluss Master of Education (KMK Lehramtstyp 4) müssen im Bachelor-Studiengang zwei Unterrichtsfächer und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien sowie die Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer studiert worden sein.

  • Für das Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek) mit dem Abschluss Master of Education (KMK Lehramtstyp 6) bestehen je nach weiterer Profilbildung (Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe I und II) folgende Voraussetzungen:

    • a) Bei der weiteren Profilbildung für die Sekundarstufe I (LAS-Sek I) müssen im Bachelor-Studiengang Sonderpädagogik inklusive dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ sowie einem weiteren an der Universität Hamburg studierbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache), ein Unterrichtsfach und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien sowie die Fachdidaktik des Unterrichtsfaches studiert worden sein.

    • b) Bei der weiteren Profilbildung für die Sekundarstufe I und II (LASSek II) müssen im Bachelor-Studiengang Sonderpädagogik inklusive dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ sowie einem weiteren an der Universität Hamburg studierbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache), ein Unterrichtsfach im Umfang von mindestens 51 Leistungspunkten, eine Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten in diesem Fach absolviert und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien sowie die Fachdidaktik des Unterrichtsfaches studiert worden sein.

Digitale Bewerbungsmappe online einreichen +

Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in HISinOne. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.

Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, steht im Postfach Ihres Bewerberaccounts ein Uploadlink zur Verfügung.

Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe* mit Arbeiten aus den letzten zwei Jahren zusammen mit den hier aufgeführten Unterlagen hoch, möglichst in einem pdf-Dokument:

  • Ein frei formuliertes Motivationsschreiben für die Wahl des Lehramtsstudiums

  • Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache

  • Nachweis über einen Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule**

Die Dateigröße ist begrenzt auf GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.

*Das können digitalisierte Zeichnungen, Malereien, Fotos, pdf-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances u.⁠ ⁠a. sein. Weiterhin erwünscht sind Drehbuchentwürfe, Storyboards, Fotografien, Zeichnungen, Collagen, Skizzenbücher oder ähnliche Beispiele. Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.

**Einschlägig ist ein Bachelor-Studiengang desselben Lehramtstyps mit derselben Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnungen, siehe §⁠ ⁠7 der Immatrikulations-, Neben- und Gasthörerordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg vom 17.⁠ ⁠Dezember 2020.

Nachreichfrist
Im Falle noch ausstehender Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss kann die Zulassung zu einem Master-Studiengang nach Maßgabe des §⁠ ⁠39 Absatz 2 HmbHG beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen dazu mindestens 120 Leistungspunkte (hinsichtlich der Teilstudiengänge Musik und Bildende Künste 180 Leistungspunkte, für LAGS 120 Leistungspunkte) im gesamten Bachelor-Studium erbracht sein und nachgewiesen werden. Dabei zählen nur die vollständig abgeschlossenen Module. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit zur Anfertigung bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet sein. Die Zulassung wird unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Abschluss bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums nachgewiesen wird.

Auswahlverfahren +

Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.

Die Kommission bewertet die digitalen Bewerbungsmappen und entscheidet über die Aufnahme. Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Ende April des Bewerbungsjahres.

Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende April statt.

Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in HISinOne.

Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulations-, Neben- und Gasthörer*innenordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg.

Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen die Zulassung der HFBK Hamburg. Die Zulassung ist nur für das folgende Wintersemester gültig.

Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.

Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.

Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation +

Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen eine Zulassung der HFBK Hamburg. Diese Zulassung gilt ausschließlich für das unmittelbar folgende Wintersemester.

Die Immatrikulation erfolgt gemäß der Immatrikulations-, Neben- und Gasthörer*innenordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg.

Um den Studienplatz verbindlich anzunehmen, müssen Sie diesen zunächst im Bewerbungsportal bestätigen. Die Frist zur Annahme des Studienplatzes wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben.

Melden Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten im Bewerbungsportal HISinOne an und öffnen Sie Ihre Bewerbung. Dort finden Sie den Button „Platz annehmen“. Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, haben Sie an dieser Stelle auch die Möglichkeit, den Platz abzulehnen.

Nach der Annahme des Studienplatzes können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Während der Online-Immatrikulation werden weitere angabepflichtige Daten und erforderliche Unterlagen abgefragt.

Sollte der Studienplatz nicht angetreten werden, verfällt die Zulassung und es ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin erforderlich.

Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.

Hinweis: Sollten Sie für das Studium des Teilstudiengangs »Bildende Künste« zugelassen sein und Ihren Studienplatz auch annehmen wollen, so müssen Sie sich zusätzlich an der Universität Hamburg im Zeitraum 1.⁠ ⁠Mai bis 15.⁠ ⁠Juni für Ihr 2.⁠ ⁠Unterrichtsfach sowie Erziehungswissenschaft bewerben. Weitere Details dazu erhalten Sie unter www.uni-hamburg.de

Hochschulwechsel/Anerkennung von Studienleistungen +

Wenn Sie von einer anderen Hochschule wechseln möchten, bewerben Sie sich wie Studienanfänger*innen über den oben beschriebenen Bewerbungsprozess. Eine Zulassung ist nur zum 1.⁠ ⁠Fachsemester möglich.

Bereits erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen aus dem In- oder Ausland können nach der Zulassung bis zum 15.⁠ ⁠Juni mit einem entsprechenden Formularzur Anerkennung eingereicht werden. Die Anrechnung kann nur einmalig zu Beginn des 1.⁠ ⁠Semesters beantragt werden