Bewerbung Bachelor „Bildende Künste“
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Bachelor-Studiengang „Bildende Künste“: Zulassungsvoraussetzungen, digitale Einreichung der Bewerbungsmappe, Auswahlverfahren und Annahme des Studienplatzes sowie Immatrikulation. Bitte lesen Sie alle Hinweise sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung vollständig und fristgerecht eingereicht wird.
Das Bachelor-Studium können Sie in diesen Studienschwerpunkten absolvieren: Bühnenraum, Bildhauerei, Design, Film, Grafik/Fotografie, Zeitbezogene Medien und Malerei/Zeichnen.
Bitte beachten: Zum Bewerbungsschluss am 05.03.2026 müssen Ihre Fragen spätestens bis zum 03.03.2026 bei uns eingehen, damit sie noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist beantwortet werden können.
Bewerbungszeitraum + –
4. Februar bis 5. März 2026, 16 Uhr (Ausschlussfrist)
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Zulassungsvoraussetzungen + –
Zum Studium des Bachelor-Studiengangs „Bildende Künste“ (Abschluss Bachelor of Fine Arts) ist berechtigt, wer eine besondere künstlerische Befähigung in einer Aufnahmeprüfung gemäß § 37 Abs. 3 Hamburgisches Hochschulgesetz nachweist.
Die Entscheidung über das Vorliegen der besonderen künstlerischen Befähigung trifft eine Aufnahmeprüfungskommission anhand der Konzeption sowie der Gestaltungs- und Realisierungsfähigkeit in den gewählten künstlerischen Medien. Die Aufnahmeprüfungskommission entscheidet auf Grund der eingereichten Arbeitsproben, ob die besondere künstlerische Befähigung vorliegt.
Neben der besonderen künstlerischen Befähigung sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse von internationalen Studienbewerber*innen nachzuweisen.
Digitale Bewerbungsmappe online einreichen + –
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in HISinOne. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Sobald Sie Ihre Bewerbung in HISinOne erfasst und abgeschickt haben, steht im Posteingang Ihres Bewerberaccounts ein Uploadlink zur Verfügung.
Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten* aus den letzten zwei Jahren zusammen mit den hier aufgeführten Unterlagen hoch, möglichst in einem PDF-Dokument:
Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
Nachweis über eine Schul- und ggf. Hochschulausbildung**
Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.***
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Bewerbung an der HFBK Hamburg werden nur die Arbeiten und Unterlagen berücksichtigt, die in der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladen werden. Verlinkungen zu externen Plattformen können nicht einbezogen werden.
*Das können digitalisierte Zeichnungen, Malereien, Fotos, pdf-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances u. a. sein. Für den Studienschwerpunkt Film sollten filmische Arbeiten aller Art eingereicht werden, idealerweise in voller Laufzeit, nicht in Form von Trailern. Weiterhin erwünscht sind Drehbuchentwürfe, Storyboards, Fotografien, Zeichnungen, Collagen, Skizzenbücher oder ähnliche Beispiele.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
**Ausländische Studienbewerber*innen haben eine Kopie eines Abschlusszeugnisses der Schul- oder Hochschulausbildung mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen, sofern das Zeugnis nicht im Original deutsch oder englisch ausgestellt wurde. Wenn Sie Ihr Zeugnis erst nach dem Bewerbungszeitraum erhalten, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Halbjahreszeugnisses vor. Studienbewerber*innen aus China, Indien und Vietnam werden gebeten, die Übersetzung Ihrer Zeugnisse durch die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Land bescheinigen zu lassen.
***Der Nachweis wird durch Vorlage des Abschlusszeugnisses über eine Schul- oder Hochschulausbildung an einer deutschsprachigen Einrichtung oder durch Vorlage des Zeugnisses einer der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (Kultusministerkonferenz) anerkannten Sprachprüfungen für den Hochschulbesuch erbracht. Als ausreichender Nachweis werden weiterhin Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse gemäß „Europäischen Referenzrahmen“ bis einschl. Stufe A2 (ca. 360 Unterrichtsstunden) am Goethe-Institut oder einer anderen Sprachschule anerkannt. In diesem Fall müssen in den ersten beiden Semestern diese Sprachkenntnisse im Rahmen eines Intensiv-Sprachkurses intensiviert werden. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einen Sprachkurs absolvieren und diesen erst nach der Bewerbungsfrist abschließen, weisen Sie bitte in Ihrer Bewerbungsmappe darauf hin.
Auswahlverfahren + –
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die digitalen Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende April statt.
Die Kommission bewertet die digitalen Bewerbungsmappen und entscheidet über die Aufnahme.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Ende April des Bewerbungsjahres.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in HISinOne.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.
Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation + –
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen eine Zulassung der HFBK Hamburg. Diese Zulassung gilt ausschließlich für das unmittelbar folgende Wintersemester.
Die Immatrikulation erfolgt gemäß der Immatrikulations-, Neben- und Gasthörer*innenordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg.
Um den Studienplatz verbindlich anzunehmen, müssen Sie diesen zunächst im Bewerbungsportal bestätigen. Die Frist zur Annahme des Studienplatzes wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Melden Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten im Bewerbungsportal HISinOne an und öffnen Sie Ihre Bewerbung. Dort finden Sie den Button „Platz annehmen“. Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, haben Sie an dieser Stelle auch die Möglichkeit, den Platz abzulehnen.
Nach der Annahme des Studienplatzes können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben.
Während der Online-Immatrikulation werden weitere angabepflichtige Daten und erforderliche Unterlagen abgefragt.
Sollte der Studienplatz nicht angetreten werden, verfällt die Zulassung und es ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin erforderlich.
Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.
Hochschulwechsel / Anerkennung von Studienleistungen + –
Wenn Sie von einer anderen Hochschule wechseln möchten, bewerben Sie sich wie Studienanfänger*innen über den oben beschriebenen Bewerbungsprozess. Eine Zulassung ist nur zum 1. Fachsemester möglich.
Bereits erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen aus dem In- oder Ausland können nach der Zulassung bis zum 15. Juni mit dem entsprechenden Formularzur Anerkennung eingereicht werden. Eine Anrechnung ist nur auf Ihren Antrag hin möglich und kann nur einmal für das gesamte Studium beantragt werden – und zwar zu Beginn Ihres 1. Semesters.