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Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel fehlen, haben einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Der Antrag wird beim BAföG-Amt gestellt.

§⁠ ⁠9-Bescheinigung (Eignung)

Die Bescheinigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Einschreibung oder Rückmeldung beim BAföG-Amt vorlegen müssen, erhalten Sie zusammen mit Ihren Rückmeldeunterlagen, die wir Ihnen nach Überweisung des Semesterbeitrages zusenden.

Sofern Sie eine Zweitausfertigung benötigen, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Büro für Studierendenangelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitausfertigung kostenpflichtig (6,-€) ist.

§⁠ ⁠48-Bescheinigung (Mitwirkung von Ausbildungsstätten)

Unterschriftsberechtigt sind die Mitarbeiter*innen des Büros für Studierendenangelegenheiten. Bitte kommen Sie während der Öffnungszeiten und bringen Sie als Nachweis Ihr Studienbuch mit.